Öffnungszeiten: MO-DO 07:30-12:00 und 13:30-17:00 Uhr | FR 07:30-12:00 Uhr                                  Telefon: 07229 / 70144                office@burghart.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen


ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Stand: Jänner 2025 der Fa. Burghart Ges.m.b.H, Pyhrnbahnstraße 69, 4050 Traun


1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Burghart Ges.m.b.H (im Folgenden „wir“) und natürlichen sowie juristischen Personen („Kunden“) für das aktuelle Rechtsgeschäft sowie gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen nicht explizit darauf verwiesen wird.

1.2. Gegenüber Unternehmern gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.burghart.at).

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung; bei Unternehmern ist diese schriftlich zu erteilen.

1.5. Kundenbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Abweichungen, Zusagen oder Garantien werden gegenüber Unternehmern erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. 

2.3. Informationen in Medien (z. B. Katalogen, Prospekten) sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich Vertragsbestandteil. 

2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich. Bei Auftragserteilung werden deren Kosten gutgeschrieben.


3. Preise

3.1. Preisangaben sind nicht als Pauschalpreise zu verstehen.

3.2. Leistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, sind angemessen zu vergüten.

3.3. Alle Preise verstehen sich zzgl. 20 % Mehrwertsteuer.

3.4. Die kleinste verrechnete Zeiteinheit beträgt 0,5 Stunden. Wegzeit wird als Arbeitszeit berechnet. Spezialwerkzeuge und Geräte werden separat in Rechnung gestellt.

3.5. Altmaterial ist vom Kunden fachgerecht zu entsorgen. Wird dies übertragen, erfolgt eine zusätzliche Vergütung.

3.6. Entgeltanpassungen sind bei Änderungen von Lohn- oder Materialkosten von mindestens 2 % möglich.

3.7. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine Wertsicherung gemäß VPI 2005. 3.8. Anpassungen bei Konsumenten erfolgen nur bei ausdrücklicher Aushandlung.


4. Beigestellte Ware

4.1. Bei beigestellter Ware wird ein Zuschlag von 15 % berechnet.

4.2. Gewährleistungsansprüche für beigestellte Ware sind ausgeschlossen.


5. Zahlung

5.1. Zahlungen erfolgen in drei Raten: bei Vertragsabschluss, bei Leistungsbeginn und nach Fertigstellung.

5.2. Skonti bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

5.3. Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern betragen 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

5.4. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns weitere Schadenersatzansprüche vor.

5.5. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers dürfen wir unsere Leistung einstellen und alle Forderungen fällig stellen.

5.6. Verbrauchern wird eine Nachfrist gesetzt, bevor weitere Schritte erfolgen. 5.7. Eine Aufrechnung ist nur bei gerichtlich festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen möglich.

5.8. Bei Zahlungsverzug entfallen Rabatte und Vergünstigungen. 5.9. Mahnspesen von € 10,- werden bei verschuldetem Zahlungsverzug erhoben.


6. Bonitätsprüfung

6.1. Kundendaten dürfen an staatlich bevorrechtigte Gläubigerschutzverbände übermittelt werden.


7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Unsere Leistungspflicht beginnt, sobald der Kunde alle Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

7.2. Angaben über verdeckte Leitungen oder Gefahrenquellen sind vom Kunden zu machen.

7.3. Bei Verletzung dieser Pflichten ist unsere Leistung nicht mangelhaft.

7.4. Notwendige Behördengenehmigungen sind vom Kunden einzuholen.

7.5. Energie und Wasser für die Leistungsausführung sind vom Kunden bereitzustellen.

7.6. Der Kunde stellt versperrbare Räume für Werkzeuge und Materialien bereit.


8. Leistungsausführung

8.1. Geringfügige sachlich gerechtfertigte Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als genehmigt.

8.2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert verrechnet werden.


9. Leistungsfristen und Termine

9.1. Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen.

9.2. Verzögerungen durch den Kunden schieben vereinbarte Termine hinaus.

9.3. Bei Verzug unsererseits steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.


10. Hinweis auf Beschränkungen des Leistungsumfanges

10.1. Wir haften nur für schuldhaft verursachte Schäden an bestehenden Einrichtungen oder Bauteilen.


11. Behelfsmäßige Instandsetzung

11.1. Es besteht nur eine eingeschränkte Haltbarkeit behelfsmäßiger Instandsetzungen.


12. Gefahrtragung

12.1. Die Gefahr für angelieferte Materialien trägt der Kunde. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.


13. Annahmeverzug

13.1. Bei Annahmeverzug von mehr als 2 Wochen dürfen wir anderweitig über die spezifizierten Geräte und Materialien verfügen.

13.2. Wir sind berechtigt, Waren einzulagern und Lagergebühren von 10 % zu berechnen.

13.3. Bei berechtigtem Rücktritt dürfen wir pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Auftragswerts verlangen.


14. Sonstiges

14.1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Unsere Produkthersteller
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Für die perfekte Umsetzung setzen wir auf erstklassige Produkte namhafter Sanitärhersteller. Qualität und Langlebigkeit stehen dabei immer im Mittelpunkt. Mit uns entscheiden Sie sich für hochwertige Lösungen, die Ihnen lange Freude bereiten.